NUR BEI DER ARGE DR. AURNHAMMER:
TECHNISCHE AUSLEGUNG VON NORMEN UND VERTRÄGEN DURCH BAUSACHVERSTÄNDIGE (TA)
Lehrgangsziel: Vermittlung aller für einen technischen Sachverständigen (insb. nach den Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“) erforderlichen Grundkenntnisse zur Erfassung, Auslegung und Anwendung von technischen Regelwerken sowie Bau- bzw. Erwerbsverträgen (insb. technische Vertragsbedingungen, Bau- und sonstige Leistungsbeschreibungen u.a.).
Lehrgangsinhalte: Grundsätze und Methoden zur technischen Auslegung, Beispiele aus der Rechtsprechung, intensives Training anhand von Fallbeispielen aus der Sachverständigenpraxis, besondere Hinweise zu den Sachverständigenaufgaben im Fertigstellungsbescheinigungs-Verfahren
Lehrgangsdauer: 1 ½ Tage
Lehrgangsgebühr: € 500,-- zzgl. MWSt. (einschl. umfangreiche Tagungsunterlagen, ein Mittagessen im Tagungshotel, Pausenverpflegung)