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Auf
Einladung der ARGE Dr. Aurnhammer
haben sich zahlreiche Bausachverständi-
ge diesmal in Leipzig zu ihrem aktuellen
Erfahrungsaustausch getroffen. Ziel der
Tagung war es wieder,Begutachtungsfra-
gen aus der Praxis zu diskutieren sowie
Informationen über neueste Entwicklun-
gen in
der Bautechnik und im Sachver-
ständigenwesen zu vermitteln. Hierzu
haben die Teilnehmer die Möglichkeit ge-
nutzt, Fälle aus ihrer Sachverständigen-
tätigkeit vorzustellen. Abgerundet wurde
die Tagung erstmals unter dem Motto
"Hätten Sie's gewusst?" durch ein über
den Tag verteiltes Repetitorium mit
Prüfungsfragen
aus den Sachkunde-
prüfungen zur öffentlichen Bestellung,
das bei den Teilnehmern viel Anklang fand.
Folgende
behandelte Themen sollen hier bei-
spielhaft hervorgehoben werden:
1.
In den Kellerräumen einer Zahnarztpraxis
ist es zu Feuchteschäden an den Wänden
gekommen. Neben Sanierungsfragen wurde
das Problem angesprochen, ob solche
Räume unter den gegebenen Verhältnissen
überhaupt als Nebenräume für eine
Zahnarztpraxis genutzt werden können.
2. Können weiße Wannen bei einem geglie-
derten Baukörper mit den offenbar immer
beliebter werdenden Dreifachwänden in
Dicken von 20 - 30 cm ausgeführt werden?
<--Hier anklicken
Im
geschilderten Fall kam es zu Rissbildun-
gen, Feuchtigkeits- und Wassereindringun-
gen. Diskutiert wurde insbesondere die
unter Bausachverständigen weit verbreite-
te Meinung, dass dieses System bei drüc-
kendem Wasser jedenfalls bei Herstellung
unter den normalen Baustellenbedingungen
nicht funktionieren kann. Eine spontane
Abstimmung ergab, dass ca. 85 % der
Tagungsteilnehmer der Auffassung waren,
dass diese Ausführungsart insoweit auch
nicht den allgemein anerkannten Regeln der
Technik entspricht.
3. Der Fußboden einer Bäckerei wird im
normalen Betrieb nicht feuchtigkeitsbe-
lastet. Insofern war der Planer davon
ausgegangen, dass eine Abdichtung im
Fußbodenbereich nicht erforderlich ist. Zur
gebrauchsüblichen Nutzung einer Bäckerei
gehört allerdings, dass die Fußbodenober-
flächen (möglichst täglich) gründlich ge-
reinigt werden. Wie sind solche Belastungs-
situationen in die DIN 18195 einzuordnen
und welche Abdichtungen können als erfor-
derlich bzw. ausreichend beurteilt werden?
4. Bei Porenbeton-Mauerwerk tritt immer
wieder die Frage nach der zulässigen Breite
von Stoßfugen zwischen den einzelnen
Steinen auf? Diskutiert wurde u.a., ob und
ggf. in welchem Ausmaß sich bei zu breiten
Fugen (z.B. 5 mm) Nachteile im Hinblick auf
Schallschutz, Wärmeschutz und etwaige
Rissbildungen ergeben können.
5. Sockelausbildungen bei zweischaligem
Mauerwerk entsprechen nicht immer den
Aussagen der DIN 1053. Behandelt wurden
u.a. Risiken von Durchfeuchtungen, wenn
z.B. Oberkante Pflaster ungefähr auf der
Höhe von Oberkante Rohsohle liegt sowie
die Frage, ob die Entwässerungsöffnung
beim zweischaligen Mauerwerk unterhalb
der Geländeebene liegen dürfen. Die Dis-
kussion der Baufachleute war auch deshalb
sehr nutzbringend, weil es für dieses Detail
vernünftige Lösungsansätze in der ein-
schlägigen Fachliteratur bislang nicht gibt,
z.B. für die seitlichen Übergänge der Ab-
dichtungen im Sohlbankbereich von boden-
ständigen Fenstern, Terrassentüren usw.
6. Wie saniert man durchfeuchtetes, zwei-
schaliges Mauerwerk, wenn der Auftrag-
geber gleichzeitig eine bessere Wärme-
dämmung, aber kein Wärmedämmver-
bundsystem will? Erörtert wurden hierbei
insbesondere etwaige Probleme, wenn bei
einer Erneuerung als kerngedämmtes
Mauerwerk die Verblendschale weniger als
11,5 cm dick sein soll. Diese Ausführung
wäre nach DIN 1053 nicht zulässig.
7. Einen interessanten Fall einer Mangelbe-
urteilung stellte ein Beispiel von Abtropf-
wasser bei einem Blechdach einer Stadt-
bahnhaltestelle dar. Das Wasser gefror in
den Aufenthalts- und Gehbereichen der
Station.
8. Die "Sanierung der Sanierung" ist bei
Bausachverständigen bekannt. Es kommen
aber immer wieder Fälle, die selbst solche
Fachleute erstaunen. In einem größeren
Altbau mit Eigentumswohnungen wurde
eine Schwamm-"Sanierung" vorgenommen. |
Danach wurde aufwendig weiter moderni- siert. Nach relativ kurzer
Zeit ist erneuter
Hausschwammbefall aufgetreten. Dieser
Befall hat sich u.a. massiv in Hohlräumen
zwischen altem Mauerwerk und neu aufge-
brachtem Wärmedämmverbundsystem
entwickelt, weil Feuchtigkeit in die Kon-
struktion eindringen konnte und cellulose-
haltiger Ansetzmörtel verwendet wurde.
Das Haus ist baulich und die Eigentümerge-
meinschaft ist wirtschaftlich am Ende, die
Verantwortlichen sind pleite.
9. Das Thema Wärmedämmverbundsystem
wurde durch einen Schadensbericht über
eine mangelhafte Anbringung von Dämm-
stoffplatten vor Aufbringen des Gewebes
und des Putzes abgerundet. Insbesondere
wurden die Platten nicht dicht gestoßen.
Nach der bauaufsichtlichen Zulassung des
Systemherstellers müssen Fugen ab 5 mm
Breite an den Flanken vorgenässt und mit
Spezial-Schaum aufgefüllt werden. Dies ist
in der Praxis nicht möglich. Bemerkenswert
waren an diesem Fall auch die Schilderun-
gen über Tätigkeit eines anderen Experten
als "Gesundbeter" und die Auseinanderse-
tzungen mit dem Systemhersteller.
10. Bei einer fünfgeschossigen Wohnanlage
wurden nachträglich Balkone vorgesetzt.
Die Balkonbeläge bestehen aus 24 mm
dicken, unbehandelten, auf Fuge verlegten
Lärchenholzbrettern, so dass Wasser nach
unten abtropfen kann. Diskutiert wurden
folgende Fragen: Ist eine solche Konstruk-
tion von vornherein mangelhaft? Welche
Anforderungen muss ein Balkonbelag bzw.
ein Balkon erfüllen? Muss man sich auf
einem Balkon aufhalten können, wenn es
regnet? Welche Anforderungen gibt es im
Hinblick auf die Balkonentwässerung? Ist
abtropfendes Wasser als Gebrauchsbe-
einträchtigung zu betrachten? Sind offene
Fugen zwischen den Brettern störend
(Hindurchfallen von Gegenständen, Blick
von unten nach oben)?
11. Zusätzlich zu diesen Themen wurden
eine Reihe weiterer behandelt, die hier
ebenfalls nur beispielhaft genannt werden
sollen:
-
Mauerwerkspfeiler: Frostschäden oder
Versalzungsschäden?
- "Regenbogenverfärbung"
bei Klinkern
- Waagerechte
Risse im Porotonmauerwerk
- Wie
dick dürfen die Fugen bei der Ver-
mauerung im Dünnbettverfahren sein?
- Putzbeschädigung
vor der Abnahme. Ist
teilweise Ausbesserung der Schadens-
stelle ausreichend oder muss der gesam-
te Putz erneuert werden?
- Schimmelpilzschäden:
Anwendung der
neuen DIN 4108 und Temperaturfaktoren
- Putzablösung
von Kalksandstein-Innen-
wänden
- Keramische
Platten auf Fußbodenheizung.
Platten sind im so genannten "Frisch-in-
Frisch-Verfahren" verlegt worden.
Mangelhafte Ausführung?
- Auskragende
Balkonplatten: Absenkung
infolge nicht ausgeführter, ursprünglich
geplanter Überhöhung
- Eiszapfenbildung
im Bereich einer Brücke
- Wie
muss die Anschlussfuge zwischen
Fensterleibung und Blendrahmen verfüllt
werden? Reicht Montageschaum aus?
-
Stahlbetonsohlplatte aus WU-Beton. Ist
eine zusätzliche Abdichtung auf der
Sohlplatte erforderlich?
- Erfahrungen
mit der Anwendung von
Kalziumsilikatplatten
- Beweissicherung
vor der Durchführung
von Abbruch- und Sprengarbeiten. Wie
groß muss der Beweissicherungsradius
gewählt werden?
- Ursachen
für Putzrisse im Wärmedämm-
verbundsystem
- Zinkblechdach
mit Korrosionserscheinun-
gen
- Anwendung
des Mikrowellenverfahrens
bei der Materialfeuchtemessung.
Die
Tagungsthemen aus dem Kreis der Teil-
nehmer zeigten erneut die Vielfalt der von
Bausachverständigen zu bearbeitenden
technischen und sonstigen Fragestellungen
und die Notwendigkeit eines möglichst in-
tensiven Erfahrungsaustauschs. Zahlreiche
Probleme konnten bereits auf der Tagung
geklärt oder bewertet werden. Die Teilneh-
mer haben inzwischen wie in den Vorjahren
zusätzlich zu den bereits ausgegebenen
Unterlagen einen umfangreichen Tagungs-
band mit zahlreichen Informationen zu den
oben genannten Themen erhalten.
Zum nächsten aktuellen Erfahrungsaus-
tausch Bauschäden treffen sich die WEA-
Bausachverständigen im Mai 2003 in
Dortmund. Nähere Infos sind bei der
Geschäftsstelle der ARGE Dr. Aurnhammer
erhältlich (Tel./Fax. 040/824575 oder unter www.arge-aurnhammer.de). |