ARGE-info (Nachrichten)

ARGE-Mitteilung vom 27.1.2007


Erste Bausachverständigenumfrage „Stahlbeton-Elementwände und anerkannte Regeln der (Bau-)Technik“


Anläslich des 14. ARGE-INFOTAGES in Würzburg hat die ARGE Dr. Aurnhammer eine erste bundesweite Bausachverständigenumfrage zur Baupraxis bei der Herstellung von Elementwänden (Dreifachwänden) für Keller gestartet. Durch die Umfrage sollen u.a. für die Bausachverständigenpraxis wichtige Frage nach der Einsatzhäufigkeit und Praxisbewährung dieser Bauweise geklärt werden. Ein besonderer Teil der Umfrage betrifft außerdem abdichtungstechnische Aspekte bei Druckwasser-Lastfällen nach DIN 18195 Teil 6. Die Auswertungsergebnisse sollen im Laufe des Jahres 2007 vorliegen und dann in einer Fachveröffentlichung mit Bezug auf die Feststellung anerkannter Regeln der (Bau-)Technik an geeigneter Stelle publiziert werden.

 

Pressemitteilung vom 13.1.2007

 

Streitverkündung gegen Gerichtsgutachter ist auch in Mietesachen unzulässig


In einem von der ARGE Dr. Aurnhammer zur Aus- und Weiterbildung von Bau- und Immobiliensachverständigen betreuten und vom WEA-Netzwerk-Fonds unterstützten Fall hat jetzt der Bundesgerichtshof auch für Mietesachen entschieden, dass Streitverkündungen an Gerichtsgutachter unzulässig und die Zustellung der Streitverkündungsschrift rechtswidrig sind (Beschluss vom 19.12.2006 - VIII ZB 49/06). Der für Mietesachen zuständige VIII. Senat hat sich in seiner Entscheidung ausdrücklich der Auffassung des für Bausachen zuständigen VII. Zivilsenates des BGH angeschlossen (Beschluss vom 27.7.2006 - VII ZB 16/06). Damit besteht jetzt für zahllose Fälle von Streitverkündungen gegen Gerichtsgutachter endgültig Rechtssicherheit. Durch das Ende 2006 in Kraft getretene Zweite Justizmodernisierungsgesetz und die darin erfolgte Änderung des § 72 ZPO ist außerdem auch zukünftigen Streitverkündungen abschließend der Boden entzogen. Die der ARGE Dr. Aurnhammer in großer Zahl verbundenen Bau- und Immobiliensachverständigen begrüßen die höchstrichterlichen Rechsprechung und die durch obergerichtliche Entscheidungen in Fällen, die ebenfalls vom WEA-Netzwerk-Fonds finanziell getragen wurden, maßgeblich mit ausgelöste Gesetzesänderung ausdrücklich. Die in Bau- und Mietesachen für die Gerichte tätigen Bausachverständigen können damit wieder ihrer Arbeit nachgehen, ohne befürchten zu müssen, durch Streitverkündungen mit der Ankündigung angeblicher Haftungsansprüche unter Druck gesetzt zu werden.


Pressemitteilung vom 8.7.2006


Wettbewerbszentrale verliert „Bausachverständigen“-Musterprozess


Der vor den Hamburger Gerichten ausgetragene und vom WEA-Netzwerk-Fonds der ARGE Dr. Aurnhammer finanziell mitgetragene Musterprozess um die werbliche Führung der Bezeichnungen „Bausachverständiger“ und „Bau-SV“ (s. dazu auch BauSV 5/2005, 5) ist mit einer Niederlage der Wettbewerbszentrale vor dem OLG Hamburg beendet worden. Damit ist klar, dass die Wettbewerbszentrale den öffentlich bestellten und freien Bausachverständigen die Verwendung dieser Bezeichnungen, z.B. in Printmedien oder im Internet, grundsätzlich nicht untersagen kann. Dazu Peter-Andreas Kamphausen, Geschäftsführer der ARGE Dr. Aurnhammer und selbst Bausachverständiger: „Unsere gemeinsam mit einer großen Zahl Bausachverständiger getragene Aktion „Rettet den Bausachverständigen“ war damit ein voller Erfolg. Sie zeigt außerdem, dass in erster Linie mit Sachkompetenz und konsequenter Interessenvertretung Verbesserungen im Sachverständigenwesen erreicht werden können.“

Pressemitteilung vom 28.3.2005

Bauen im Bestand: ARGE Dr. Aurnhammer veranstaltet Ende Mai 2005 Expertentagung in Hamburg

Seit einer Reihe von Jahren weist die ARGE Dr. Aurnhammer auf die stetige Bedeutung des Bauens im Bestand hin. In einem ersten Schritt wurden für die Bausachverständigen und andere Baufachleute erstmals im Rahmen der Aurnhammer-Lehrgänge Spezialschulungen zur baubegleitenden Qualitätssicherung u.a. auch bei der Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden angeboten. Jetzt hat die ARGE Dr. Aurnhammer erstmals eine Fachtagung im Programm, die sich an alle beim Bauen im Bestand beteiligten Baufachleute wendet. Das sind neben Sachverständigen vor allem Planer, Überwacher, Bauleiter, Baufachleute in Bauunternehmen, Handwerksbetrieben und in der Wohnungswirtschaft sowie Entscheidungsträger in Immobiliengesellschaften und Hausverwaltungen. In zwei Tagen (27. – 28.5.2005, Hamburg) sollen in Vorträgen von Bausachverständigen und intensiven Fachdiskussionen nicht nur die wesentlichen baufachlichen Problemschwerpunkte (z.B. BiB-Grundlagenermittlung, Dachausbau, Fassaden, nachträgliche Wärmedämmung und Bauwerksabdichtung, Kostenkontrolle), sondern auch die aktuellen Rechtsfragen, insbesondere Problem- und Haftungsfälle (z.B. von Architekten oder technischen Hausverwaltern) sowie die Besonderheiten bei der Anwendung technischer Regelwerke und anerkannter Regeln der Technik, behandelt werden. Das besondere Tagungsmotto lautet: Sachgerecht Planen – Schäden vermeiden – Kosten im Griff: Bausachverständige beraten.

Die ARGE Dr. Aurnhammer lädt alle angesprochenen Baufachleute zur Teilnahme ein. Ergänzende Fachbeiträge aus der Praxis der Teilnehmer (z.B. Kurzreferate zu Einzelthemen, Schadensfällen und sonstigen Praxiserfahrungen beim Bauen im Bestand) sind ausdrücklich erwünscht (bitte rechtzeitig in der Geschäftsstelle bekannt geben!).

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Pressemitteilung vom 26.3.2005

WEA-Netzwerk-Fonds: Geht es jetzt dem „Bausachverständigen“ doch an den Kragen?

Seit Herbst 2003 versucht die Wettbewerbszentrale, Zweigsteile Bayern, in München den Baugutachtern ihre tradierte Bezeichnung „Bausachverständiger“ (mit oder ohne erklärende Zusätze) wegzunehmen. Die ARGE Dr. Aurnhammer hat gegen diese Absicht wiederholt, insbesondere auf dem großen Sachverständigenkongress ARGE-INFOTAG SV-aktuell, eindeutig Stellung bezogen und den betroffenen WEA-Kollegen eine Reihe von Gegenargumenten an die Hand gegeben. Nachdem eine Zeitlang Ruhe eingekehrt war, ist jetzt ein Fall bekannt geworden, in dem die Wettbewerbszentrale gerichtlich vor dem LG Hamburg gegen einen öffentlich bestellten Bausachverständigen vorgeht. Diesem Sachverständigen werden mehrere angebliche Wettbewerbsverstöße vorgeworfen, darunter auch die Verwendung der Begriffe „Bausachverständiger“ und „Bau-SV“ im Branchenfernsprechbuch. Die ARGE Dr. Aurnhammer hat daraufhin sofort ihre Aktivitäten zum Schutz und zur Sicherstellung einer zukünftigen Weiterverwendung der Bezeichnung „Bausachverständiger“ wieder aufgenommen und den betroffenen Sachverständigen bereits unterstützt. Aus der Sicht der ARGE Dr. Aurnhammer handelt es sich um eine Grundsatzfrage. Für solche Fälle ist zur (ggf. auch finanziellen) Unterstützung der WEA-Kollegen (z.B. in Gerichtsprozessen) im vergangenen Jahr der WEA-Netzwerk-Fonds gegründet worden. Betroffene WEA-Bausachverständige sollten sich rechtzeitig mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen.

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Pressemitteilung vom 28.2.2005

ARGE Aurnhammer erweitert Lehrgangsangebote zur praktischen Bauschadensbegutachtung

Ab dem Frühjahr 2005 bietet die ARGE Dr. Aurnhammer gleich mehrere neue Tagungen zur Bauschadensbegutachtung. Am 28.4.2005 gibt es in Kassel auf Wunsch vieler Kollegen erstmals ein reines Praxistraining als Ergänzung zu den Grundlehrgängen (Praxisstufe I-BS). Die Tagung besteht aus verschiedenen praktischen Übungs-Modulen, die den gesamten Ablauf „Vom Auftragseingang bis zur Gutachtenabgabe“ abdecken sollen. Unter dem Motto „Übung macht den Meister“ soll besonders die Vermeidung bzw. Handhabung vom immer wieder auftauchenden Problempunkten bei der praktischen Abwicklung von Gutachtenaufträgen über Bauschäden trainiert werden (z.B. Unterlagenbeschaffung und Auswertung, Tatsachenerhebung, Vorbereitung und Durchführung einer Ortsbesichtigung, Einsatz von Mess- und Dokumentationsmitteln, Arbeiten mit technischen Regelwerken, Gutachtenformulierung u.a.).

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Am 29.4.2005 bieten wir direkt im Anschluss an das neue Praxistraining unseren erfolgreichen „Erfahrungsaustausch Bauschäden“ in neuer und erweiterter Form an. Die Tagung wird durch die Referenten Dipl.-Ing. Warmbrunn und Schumacher um einen wichtigen Praxisbaustein „Aktuelle Bauschadensfälle“ (BS-Fälle) ergänzt. Außerdem gibt es natürlich wieder die neuesten Informationen über Fachliteratur, Messgeräte und technische Regelwerke. Dazu berichten wir über die aktuellsten Praxisfälle aus der Rechtsprechung, die jeder Bausachverständige kennen sollte.

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Wir empfehlen eine gemeinsame Buchung der beiden Bauschadens-Tagungen zum „PAKET-SPARPREIS“.

Pressemitteilung vom 28.2.2005

ARGE Aurnhammer: Jetzt Vertiefungsstufe „Intensivtraining Versicherungsgutachten II“

In den letzten Jahren haben sich viele Bausachverständige bei der ARGE Dr. Aurnhammer mit den Grundlagen und Besonderheiten der Erstellung von Versicherungsgutachten vertraut gemacht. Im Herbst 2005 (25.-26.11.2005, Kassel) bieten wir erstmals eine Vertiefungsstufe an, in der die Referenten aufbauend auf der Grundlagenstufe I hauptsächlich anhand von Praxisfällen mit den Teilnehmern trainieren werden. Diese Tagung sollte kein bei der Abwicklung von Versicherungsfällen tätiger Bausachverständiger verpassen!

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Pressemitteilung vom 15.1.2005

12. ARGE-INFOTAG 2005: Schwachstellenanalyse zur „Mogelpackung“ JVEG 2004

Der ARGE-INFOTAG „SV-aktuell“ ist und bleibt die große Informationsbörse für Sachverständige am Jahresanfang. Diesmal hat sich der Kongress am 15.1.2005 auf der Grundlage der ersten Praxiserfahrungen ausführlich mit einer Schwachstellenanalyse des JVEG 2004 befasst. Die von den Referenten Dr. Bleutge und Kamphausen gezogene Bilanz war erwartungsgemäß ernüchternd. Die Fakten und ersten Gerichtsentscheidungen sprechen für sich. Dennoch konnten die Sachverständigen viele Hilfestellungen und Praxistipps zur Vermeidung noch höherer Einkommensverluste bei Gerichtsaufträgen mit nach Hause nehmen. Weitere Schwerpunktthemen waren u.a.: die aktuelle Haftungssituation der Sachverständigen (Prof. Dr. Soergel), Informationen zu neuen bautechnischen Regelwerken und zur DIN 18195 (Dipl.-Ing. Warmbrunn) sowie ein vollständiger Überblick über alle weiteren wichtigen Neuerungen und Informationen für Bausachverständige und Immobiliengutachter. Die Teilnehmer der Tagung konnten mit einem wesentlichen Informationsvorsprung gut gerüstet ins Jahr 2005 gehen.

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Pressemitteilung vom 15.1.2005

Zielbaummethode höchstrichterlich anerkannt

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Zielbaummethode nach Aurnhammer für die Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen höchstrichterlich anerkannt. Damit wird der Anwendungsbereich dieser vielfältig praxiserprobten und bewährten Problemlösungsmethode der Sachverständigenpraxis auch im Rahmen der Immobilienbewertung noch deutlich erweitert.

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Pressemitteilung vom 15.1.2005

Praxiskommentar JVEG 2004 vergriffen!

Schon nach kurzer Zeit ist der von der ARGE Dr. Aurnhammer als erste „Notmaßnahme“ gegen weitere Einkommensverluste nach dem JVEG herausgegebene Praxiskommentar vergriffen. Eine 2. Auflage soll folgen, wenn noch mehr Gerichtsentscheidungen vorliegen. Vorbestellungen sind bereits jetzt bei der Geschäftsstelle möglich.

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Pressemitteilung vom 26.1.2003

Erste Sachverständigenumfrage zu den Praxisauswirkungen der „ZPO-Reform 2001“

Am 1.1.2002 ist die sog. „Justizreform“ in Kraft getreten. Für die Prozess-
parteien bedeutet dies vor allem wesentlich gründlichere Arbeit in der ersten Instanz. Dies gilt auch, wenn Gutachten eingeholt worden sind. Im Rahmen der von der ARGE Dr. Aurnhammer regelmäßig betriebenen Rechtstatsachen-
forschung soll durch eine neue Sachverständigenumfrage geklärt werden, ob bei den für die Gerichte tätigen Sachverständigen schon jetzt eine Zunahme mündlicher Gutachtenerläuterungen festzustellen ist und ob sich eine Auftragszunahme an Privatgutachten zwecks Überprüfung von Gerichtsgut-
achten abzeichnet. Die Daten wurden anlässlich des 10. ARGE-INFOTAGES am 25.1.2003, also ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, als Stichprobe erhoben. An der Umfrage haben sich die Sachverständigen wieder in sehr großer Zahl beteiligt. Über die Ergebnisse wird die ARGE Dr. Aurnhammer die Fachöffentlichkeit unterrichten.


Pressemitteilung vom 26.1.2003

10. ARGE-INFOTAG "SV-aktuell" in Würzburg wieder ein
voller Erfolg

Mit erneut sehr großer Teilnehmerzahl war der ARGE-INFOTAG wieder unser größter Sachverständigenkongress, der sich ausschließlich an Bau- und Immobiliensachverständige wendet. Schwerpunktthemen waren diesmal u.a.:

  • Neues Baurecht in BGB und VOB/B 2002 praxisnah: Festvortrag von Professor Dr. Soergel und Hinweise zur Erstellung von Baumängelgutachten nach neuem Recht
  • Wirtschaftliche Absicherung des Sachverständigen: Vertragsklauseln nach neuem Recht, neueste Haftungsurteile, aktuelle Honorar- und ZSEG-Fragen
  • Aktuelle Stundensätze von Sachverständigen
  • Wettbewerbsrecht weiter im Umbruch: Wie Sachverständige heute bereits werben dürfen
  • Bautechnik 1: Die neue DIN 18195 mit den Ergebnissen der Schlichtung, Streitpunkte des anstehenden Schiedsverfahrens, Entwürfe Teile 8 – 10 (Sept. 2002) sowie neueste Gerichtsurteile zur Bauwerksabdichtung
  • Bautechnik 2: EnEV für Bausachverständige uninteressant? Aktuelle Schadensfälle beim Bauen im Bestand (z.B. Schimmelpilz)
  • Gutachterpraxis: Neue Rechtsprechung zum Problemfall Öffnungs- und Freilegungsarbeiten und zum Einsatz von Hilfskräften (z.B. „Vergütungsfallen“ beim Gerichtsauftrag)
  • Bewertungsmethoden der Praxis: Neueste Entwicklungen zur Verkehrswertermittlung und Gerichtsurteile, z.B. EOP-Methode (BGH) und Mietwertminderung (BVerfG)
  • neueste Gerichtsentscheidungen zum Bau-, Miet- und Immobilienrecht
  • Steuerrecht für Sachverständige: die neuesten Gerichtsfälle
  • Rahmenprogramm: Fachbuch- und Geräteschau, eingehender fachlicher Erfahrungsaustausch....

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Pressemitteilung vom 26.1.2003

Neues Spezial-Seminar: Bauschäden vermeiden durch Qualitätssicherung mit Sachverständigen (QS-Bau)

Im Baumängel und Bauschäden kosten viel Geld. Deshalb werden in den letzten Jahren zunehmend Sachverständige im Bauwesen nicht mehr nur mit deren Begutachtung, sondern bereits vorbeugend zur Mangel- und Schadensvermeidung eingesetzt. Die Tätigkeitsfelder und Einsatzformen für Sachverständige sind allerdings vielfältig und fachlich wie juristisch nicht immer unproblematisch. Deshalb bietet die ARGE Dr. Aurnhammer jetzt erstmals ein völlig neu konzipiertes Komplett-Seminar zur Bauqualitätssicherung mit Sachverständigen (QS-Bau) an. Die Tagung findet vom 23. bis 24. Mai 2003 in Kassel (Queens Hotel) statt. Vier jeweils mit vielen Praxisbeispielen behandelte Themenbausteine sind die Schwerpunkte der Tagung. Die klassische Bauüberwachung nach § 15 HOAI durch Architekten, Ingenieure und Sachverständige bildet den Ausgangspunkt. Anschließend wird das noch relativ neue, als erstes von der ARGE Dr. Aurnhammer grundlegend bearbeitete Aufgabengebiet der baubegleitenden Qualitätskontrolle intensiv behandelt. Ein praktisch weiterhin wichtiges Arbeitsfeld von Sachverständigen sind Abnahmen von Bauleistungen. Auch hier sind allerdings eine Reihe von – auch rechtlichen – „Tücken“ zu beachten. Schließlich widmet sich die Tagung dem von vielen Sachverständigen „stiefmütterlich“ behandelten Arbeitsfeld der bestandserhaltenden Objektbegleitung. Die Sachverständigen haben hier leider an die im öffentlichen Bewusstsein geschickter auftretenden „Facility Manager“ Terrain verloren, das es zurück zu gewinnen gilt. Gleichzeitig rückt dieser Themenbaustein die erheblich gestiegene Bedeutung des Bauens im Bestand und der Bestandserhaltung als auch ökonomisch interessante Aufgabengebiete für Sachverständige und andere Baufachleute ins Blickfeld. Zu allen Tagungsbausteinen hat die ARGE Dr. Aurnhammer erfahrene Referenten gewinnen können.

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Pressemitteilung vom 17.11.2002

Neuer Sonderlehrgang: Intensivtraining Versicherungsgutachten für Bausachverständige

Im Rahmen der „Aurnhammer-Lehrgänge“ wurden in vielen Jahren immer wieder auch Versicherungsgutachter ausgebildet. Jetzt wurde die Schulung der Bausachverständigen mit einem völlig neu konzipierten Intensivtraining wieder aufgenommen. Die erste Tagung hat im November 2002 in Kassel unter sehr großer Beteiligung an der Versicherungstätigkeit interessierter Kollegen stattgefunden. Referenten waren Dipl.-Ing. Hädicke, der als ö.b.u.v. Sachverständiger BTE hauptsächlich Versicherungsgutachten erstattet sowie Dipl.-Ing. Brase von der VGH, der als Fachmann für Versicherungsbedingungen und die Regulierungspraxis zahlreiche Praxistipps vermittelte. Der Schwerpunkt der zwei Tage umfassenden Schulung lag bei der Sachversicherung. Dieser Versicherungszweig stellt die Gutachter, z.B. bei Brand- oder Leitungswasserschäden, nicht selten vor besondere Probleme, u.a. bei der Ermittlung der Schadenskosten. Die Tagungsteilnehmer haben die Gelegenheit genutzt, mit den Referenten zahlreiche Praxisfragen eingehend zu diskutieren. Dazu gehörte auch der Bereich der im Schadensfall in Betracht kommenden Sanierungsmaßnahmen. Abgerundet wurde das Training durch eine Übersicht zur Gutachtenerstattung im Bereich der Haftpflicht- und Bauleistungsversicherung. Zur Tagung gehört eine umfangreiche Teilnehmerunterlage, die neben einer Darstellung der versicherungsrechtlichen und begutachtungspraktischen Grundlagen einen ausführlichen Anlagenteil mit Auszügen aus den Bedingungswerken der Versicherer bis hin zu Gutachtenbeispielen enthält. Die ARGE Dr. Aurnhammer möchte mit dem neuen Intensivtraining Versicherungsgutachten auch für diesen Tätigkeitsbereich von Bausachverständigen wieder einen qualifizierten Ausbildungsstandard schaffen, der den Teilnehmern das nötige Rüstzeug für einen Einstieg in die Arbeit für Versicherungen und andere an Versicherungsfällen Beteiligte ermöglicht. Das nächste Intensivtraining für Versicherungsgutachter findet Anfang Mai 2003 wieder zentral in Kassel statt.

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Pressemitteilung vom 25.2.2001

Neuer Sonderlehrgang: Technische Normen- und Vertragsauslegung

Im Herbst 2001 wird es einen völlig neuartigen Lehrgang für Bausachverständige geben. Sachverständige müssen bei ihren Gutachten, z.B. zur Frage, ob Bauleistungen mangelfrei erbracht worden sind, ständig Bauverträge, Leistungsbeschreibungen, die ATV in VOB/C, Normen, Herstellervorschriften und andere Regelwerke überprüfen, auslegen und anwenden. Bei der Erteilung von Fertigstellungsbescheinigungen gehört dies inzwischen sogar kraft Gesetzes zum Aufgabengebiet des Gutachters. Die dabei anzuwendenden Grundsätze sind Technikern jedoch durchweg nicht geläufig. Fehlbeurteilungen und eine Haftung können die Folge sein.

Auf der Grundlage der jahrzehntelangen Praxiserfahrungen des ARGE-Teams soll ersichtlich erstmals in Deutschland ein Trainingslehrgang zur Lösung dieser ständig auftretenden Schnittstellenprobleme angeboten werden. Die Tagung findet in Kassel statt (Queens Hotel, 12.-13.10.2001).

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Wir rechnen mit sehr starker Nachfrage und empfehlen wegen begrenzter Teilnehmerzahl eine baldige Anmeldung.


Pressemitteilung vom 20.2.2001

Spezial-Schulung zur Baubegleitenden Qualitätskontrolle

Im Herbst 2001 wird die ARGE Dr. Aurnhammer erstmals einen speziellen, zweitägigen Lehrgang für Bausachverständige in der baubegleitenden Qualitätskontrolle (BQK) anbieten. Die Tagung wird vom 30.11. – 1.12.2001 in Stuttgart (Telekom Bildungszentrum) stattfinden.

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Bereits jetzt stehen für den Lehrgang aufgrund der internen Vorankündigungen im Netzwerk der ARGE Aurnhammer nur noch wenige Teilnahmeplätze zur Verfügung.

Pressemitteilung vom 12.2.2001

Erste Sachverständigenumfrage zur baubegleitenden Qualitätskontrolle abgeschlossen

Das Thema baubegleitende Qualitätskontrolle (BQK) ist bei Bausachverständigen
in aller Munde. Der Grund liegt darin, dass es sich hierbei eigentlich um ein originäres Aufgabenfeld von Bausachverständigen handeln sollte. Planungs- und möglichst viele Ausführungsfehler können durch eine BQK frühzeitig während der Bauphase entdeckt und auf Hinweis des Gutachters von den Baubeteiligten abgestellt werden. Dies erhöht die Chance auf eine „Abnahmefähigkeit“ des Werkes erheblich.
Die ARGE Dr. Aurnhammer hat erstmals durch Befragung einer großen Zahl deutscher Bausachverständiger Daten zur derzeitigen Praxis der baubegleitenden Qualitätskontrolle durch eine von August bis Ende 2000 durchgeführte Fragenbogenerhebung gesammelt.
Das wichtigste Fazit unserer Untersuchung lautet: Die Bausachverständigen stehen für die baubegleitende Qualitätskontrolle bereit. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Aufgabe unter der Voraussetzung eines ausreichenden Auftragsvolumens in Zukunft auch vermehrt von den Gutachtern angenommen wird. Und hierzu zeigen die Umfrageergebnisse ganz deutlich: Baubegleitende Qualitätskontrolle ist kein Novum, sondern sie wird bereits sowohl von freien als auch von öffentlich bestellten Bausachverständigen praktiziert. Es gibt also auf dem „Gutachtermarkt“ bereits Nachfrage nach solchen qualifizierten Leistungen.


Pressemitteilung vom 12.2.2001

ARGE-Kammerumfrage zur Fertigstellungsbescheinigung

Im Januar 2001 hat die ARGE Dr. Aurnhammer im Rahmen ihrer regelmäßigen Rechtstatsachenforschungen alle deutschen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie die Ingenieur- und Architektenkammern zum neuen Fertigstellungsbescheinigungsverfahren befragt. Geantwortet hat die Hälfte aller deutschen Kammern.
Gefragt wurden die Kammern danach,

  • ob sie auf Anfrage öffentlich bestellte Sachverständige i.S.v. § 641 a BGB
    bestimmen
  • auf wie viele Anfragen von Unternehmern die Kammer inzwischen
    Sachverständige bestimmt hat
  • in wie vielen solcher Verfahren tatsächlich eine Fertigstellungsbe-
    scheinigung erteilt worden ist und
  • wie die Kammern das Verfahren zur Erteilung einer Fertigstellungsbe-
    scheinigung einschätzen.

    Die Ergebnisse (Stand: Anfang Februar 2001) fassen wir wie folgt zusammen:
  • Von einzelnen Ausnahmen abgesehen, sind alle IHK und HwK bereit, Sachverständige zu benennen. Dagegen sind die AK und IK dazu ganz überwiegend nicht bereit.
  • Bei 70 % der IHK und knapp unter 40 % der HwK lagen bislang noch keine Anfragen auf Benennung eines Sachverständigen vor. Bei den restlichen Kammern lagen dagegen durchweg maximal 1 – 2 Anfragen vor (mit Ausnahme von zwei ostdeutschen Handwerkskammern, bei denen 9 bzw. 86 (!) Anfragen eingegangen sein sollen).
  • Den Kammern liegen praktisch keinerlei Daten vor, ob überhaupt schon Fertigstellungs-bescheinigungen erteilt worden sind.
  • Nur ganz wenige Kammern schätzen die gesetzlichen Neuregelungen als gelungen ein. Ca. 40 % aller Kammern, die geantwortet haben, halten das Verfahren zur Erteilung einer Fertigstellungsbescheinigung für zu kompliziert und fast 20 % für zu langwierig. Für annähernd 50 % der Kammern ist der gesetzliche Aufgabeninhalt und Umfang des Sachverständigen zu unklar geregelt. Für ca. 45 % der Kammern ist das Haftungsrisiko des Sachverständigen zu groß. Etwa ein Viertel der Kammern halten die Kostenbelastung für die Unternehmer zu hoch. Einzelne Kammern haben zusätzliche Kritikpunkte genannt (z.B. Systembruch im Privatrecht, Verfahren nicht praktikabel, Verfahren nur für kleine Bauvorhaben geeignet, Rechtsdurchsetzung für Unternehmer wurde nicht verbessert, Sachverständiger muss über Rechtsfragen entscheiden, keine Zahlungsbeschleunigung erreichbar).

    Die Befragungsergebnisse zeigen, dass bislang nur wenige Verfahren zur Erteilung von Fertigstellungsbescheinigungen durchgeführt worden sind und die Akzeptanz des Verfahrens nur gering ist.


    Im Rahmen ihrer laufenden Forschungsvorhaben möchte die ARGE Dr. Aurnhammer dieses Verfahren in seiner Entwicklung weiter beobachten, zumal nach derzeitigem Diskussionsstand um ein „Schuldrechtsmodernisierungsgesetz“ keine gesetzlichen Verbesserungen geplant sind. In einem zeitlichen Abstand möchten wir deshalb die Kammern erneut befragen.

    Pressemitteilung vom 27.1.2001

    Erste Online-Sachverständigenumfrage:
    Badezimmerabdichtung


    Die ARGE Dr. Aurnhammer hat unter dem neuen Arbeitsprojekt „Bauschadensforschung online“ in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Bauschadenforschung (DInBau) die erste Bausachverständigenumfrage in das Internet eingestellt. Unter der Domain www.bauschadenforschung.de können sich alle Bausachverständigen an dieser Umfrage beteiligen. Die erste Umfrage zur Badezimmerabdichtung läuft bereits als Pilotprojekt und zahlreiche Kollegen haben sich schon beteiligt. Von der aktiven Mitwirkung profitieren nicht nur die Umfrageteilnehmer selbst, sondern auch viele andere Sachverständige und Bauschaffende. Die Umfrage wird – wie alle folgenden – zeitlich befristet sein. In einem nächsten Schritt ist geplant, das Portal ggf. auch einzelnen Sachverständigenkollegen für Umfragen, z.B. zur Absicherung bei aktuellen Gutachtenfällen über anerkannte Regeln der Technik oder bestimmte Bauschadensursachen, zur Eignung von Bauprodukten u.a.m., zur Verfügung zu stellen.
    Sie wollen sich noch beteiligen? Klicken Sie www.bauschadenforschung.de
ARGE-INFOTAG SV- Büro Erfahrungsaustausch